AGBS

AGBS Mietkoch

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kochschule – Festner
in der Tätigkeit als Mietkoch Ingo Festner

§ 1 Vertragsgegenstand,Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen Bereich.
(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft, dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder meine Auftragsbestätigung, ansonsten mein vom Kunden akzeptiertes Angebot.
Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder ich, namentlich Ingo Festner sie schriftlich bestätigt habe.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch Ingo Festner.
(4) Abgeschlossene Verträge per Email sind rechts bindend.
§ 2 Zahlungsmodalitäten

(1) Es gelten die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Stundensatz wird individuell nach Art und Umfang des Einsatzes schriftlich mit dem Auftraggeber ausgehandelt. Sollten Übernachtungen erforderlich werden, so werden diese auch individuell vertraglich, schriftlich festgehalten
(2) Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche. Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden, wenn diese Buchungsbestandteil sind Änderungen benötigen der Schriftform.
(3) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der Stundennachweis der von mir täglich geschrieben und vom Auftraggeber oder einer verantwortlichen Person gegengezeichnet wird.
(4)Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung in Bar ohne Abzug fällig. Bei einer Auftragsdauer von mehr als einer Woche erfolgt eine monatliche Zwischenabrechnung.
Abweichend von dieser Regelung hält sich die Fa. Kochschule Festner bei Stammkunden, Behörden etc. andere Zahlungsmodalitäten (z. B. Zahlung auf Rechnung) vor.
(5) Bei Auswärtseinsätzen mit wird zusätzlich eine Übernachtungsmöglichkeit, die Verpflegung sowie ein KFZ-Stellplatz vom Dienstbereich gestellt.
§ 3 Rücktritt und Haftung
(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts- bzw.Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung gelten folgende Fristen und Konditionen:
Bis zu 15 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren:
8 bis 14 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 35 % des Auftragswertes
4 bis 7 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 65 % des Auftragswertes
1 bis 3 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 85 % des Auftragswertes
Bei Stornierung oder Rücktritt von einem erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, der weniger als 24 Stunden vor dem vertraglichen Arbeitsbeginn oder nach der Arbeitsaufnahme
durch mich erfolgt, schuldet der Auftraggeber die volle vereinbarte Vergütung abzüglich Fahrtkosten für die Dienstleistung, es sei denn, ich selbst habe den Rücktritt zu vertreten.
Bei Aufträgen mit unbegrenzter Laufzeit ist die Beendigung dieses Auftrages 30 Tage vor Beendigung, schriftlich oder mündlich zu vereinbaren.
Wird die Fa. Kochschule – Festner während dieser Zeit nicht benötigt, erfolgt dennoch die Abrechnung zu den vereinbarten Konditionen.
(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem Stundensatz basierende Auftragsanteil.
(3) Sollte die Firma Kochschule – Festner selbst aus Gründen, die sie persönlich nicht zu vertreten hat (wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen,
so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
(4)Die Fa. Kochschule Festner schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Eine geltende Betriebshaftpflicht wird auf Verlangen nachgewiesen.

§ 4 Gerichtsstand Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus den mit der Kochschule – Festner geschlossenen Verträgen ist in 87435 Kempten, wenn der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

AGBS Kochkurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kochkurse der Kochschule-Festner

§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die Buchung und Durchführung von Kochkursen bei der Kochschule-Festner erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Reservierung und Vertragsschluss
(1) Reservierungen werden nur vorbehaltlich tatsächlicher Verfügbarkeit angenommen.
(2) Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Kochkurs bzw. Buchung, welche ausschließlich schriftlich per Email, Fax oder Post erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung des Kochkurses das sie als Angebot schriftlich erhalten haben, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Buchungsprozesses mitgeteilt werden, an.
(3) Mit Zusendung der Annahme des Angebots (Auftragsbestätigung) durch die Kochschule-Festner kommt der Vertrag zwischen Kunde und Kochschule-Festner zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Auftragsbestätigung unverzüglich auf Übereinstimmung mit den von ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen.
Abweichungen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung muss der Kunde unverzüglich der Kochschule-Festner mitteilen.

(4) Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§ 3 Bezahlung und Auftragsbestätigung

(1) Bei Verfügbarkeit schuldet der Kunde der Kochschule-Festner den vollen Betrag für alle von ihm reservierten Plätze und verpflichtet sich zur unverzüglichen Bezahlung ohne Abzüge.
(2) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung.

§ 3 Rücktritt / Umbuchung durch Kunden
(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von gebuchten Kochkursen durch den Kunden werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts- bzw.Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung gelten folgende Fristen und Konditionen:
Bis zu 15 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren:
8 bis 14 Tage vor Kursbeginn 35 % der Kursgebühr
4 bis 7 Tage vor Kursbeginn 65 % der Kursgebühr
1 bis 3 Tage vor Kursbeginn 85 % der Kursgebühr
Bei Stornierung oder Rücktritt von einem Kurstermin durch den Kunden der weniger als 24 Stunden vor dem vertraglichen Arbeitsbeginn oder nach dem Kursbeginn
Schuldet der Kunde die volle vereinbarte Vergütung abzüglich Fahrtkosten für die Dienstleistung es sei denn, ich selbst habe den Rücktritt zu vertreten.

(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr sind die Kosten für die Lebensmitte die für den Kochkurs bis zum Zeitpunkt der Stornierung bestellt und/oder eingekauft wurden und die Gebühr für den Kochkurs.
Bei Rücktritt ist die Benennung von Ersatzteilnehmern möglich. In einem solchen Fall fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an.

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den ihm per Auftragsbestätigung mitgeteilten Preis nicht bis spätestens 10 Tage vor Beginn des gebuchten Kochkurses geleistet hat. Die Rechtsfolgen für den Fall des Rücktritts des Veranstalters aus diesem Grund entsprechen denjenigen des Rücktritts des Kunden in § 4.
(2) Der Veranstalter kann außerdem bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl pro Kochkurs vom Vertrag zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl wird ja nach Kurs von der Kochschule-Festner im Einzelfalle festgelegt. Private Kochkurse beim Kunden zu Hause bedürfen keiner Mindestanzahl an Teilnehmern.
(3) Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage des Kochkurses unverzüglich schriftlich zu erklären, sobald feststeht, dass der Kochkurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
(4) Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird dem Kunden ein Ersatztermin genannt bzw. für den Fall, dass der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, dem Kunden der Rechnungsbetrag erstattet.
(5) Kochkurse werden grundsätzlich von Ingo Festner geleitet.

§ 5 Haftung
(1) Der Kunde nimmt am jeweiligen Kochkurs auf eigene Gefahr teil. Gleiches gilt für von ihm mitangemeldete Personen.
(2) Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und/oder Gewürze (auch von mitangemeldeten Personen ) sind dem Veranstalter rechtzeitig vorab mitzuteilen.
(3) Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Kunden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden haftet der Veranstalter entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden des Veranstalters bzw. von ihm verursachte Schäden anderer am jeweiligen Kochkurs teilnehmender Personen.

§ 6 Ausschluss von Veranstaltungen
(1) Der Veranstalter behält es sich vor, Kunden vom Kochkurs auszuschließen, deren Gesundheitszustand eine Einhaltung der Hygienevorschriften gefährdet erscheinen lässt. Hierzu zählen insbesondere Kunden mit offenen Wunden an Händen oder Armen, sowie Kunden mit Fieber und/oder Husten und/oder Schnupfen oder möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

§ 7 Datenschutz
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von Christian Henze selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

(1) Bild- oder Tonaufnahmen während des Kochkurses können nur mit Zustimmung des Veranstalters sowie der anderen Teilnehmer des jeweiligen Kochkurses gemacht werden.
(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.